Auf jeden Fall! Also ich werde mich zumindest daran beteiligen und zwar jetzt erst recht! Ich war heute beim AStA und habe mich schlau gemacht, auch anhand des “pamphlets“, der AStA-Zeitung.
Gerade in letzter Zeit zweifeln viele Studierende, ob sie sich wirklich an dem Boykott beteiligen sollen oder ob sie nicht dann pünktlich zum Ablauf der Rückmeldefrist exmatrikuliert werden. In der Richtung wurden von der Uni-Verwaltung viele falsche Äußerungen getätigt, wozu, nach internen Informationen, sogar die Landesregierung aufgerufen haben soll.
Demnach stimmt es nicht, dass man am Tag nach Ablauf der “Rückmeldefrist” exmatrikuliert wird, wie unser Kanzler das behauptet hat! Hier einige Punkte, die man wissen sollte und die klargestellt werden sollten:
1. Die Rückmeldefrist ist verlängert worden und endet jetzt nicht am 09.02.2007, sondern am 19.02.2007!
2. Die Rückmeldefrist gibt nicht an, bis wann man spätestens bezahlt haben muss! Ist die Frist verstrichen, kann sich bis zum Ende des Semesters (30.03.07) immernoch zurückgemeldet werden. Allerdings wird dann eine Bearbeitungsgebühr von 3,40 Euro fällig.
“(5) Versäumt die Bewerberin/der Bewerber die festgesetzten Fristen, so kann auf Antrag die Einschreibung, Rückmeldung oder Beurlaubung auch später erfolgen.” (Einschreibeordnung der Uni, §4)
3. Die Uni kann nicht einfach mit Ablauf der Frist Studierende exmatrikulieren, auch hier bedarf es erneuten Fristen und Mahnungen, wir leben schliesslich in Bürokratie-Deutschland
“(3) Eine Studierende/ein Studierender kann exmatrikuliert werden, wenn …
…die/der Studierende die zu entrichtenden Gebühren und Beiträge trotz Mahnung und Fristsetzung mit Androhung der Maßnahme nicht entrichtet…” (Einschreibeordnung der Uni, §7)
4. Das Quorum (Mindestbeteiligung) beim Boykott ist in Dortmund bei 5000 Studierenden festgelegt. Das heisst, wenn sich mehr als 5000 Studierende an diesem Boykott beteiligen, kann die Univerwaltung nicht einfach alle Beteiligten exmatrikulieren, ohne Insolvenz anzumelden. Das wird die Uni sicher nicht tun!
5. Auch kann man jederzeit durch Ausfüllen eines Antrags beim AStA aus dem Boykott aussteigen.
Weitere Infors findet ihr hier:
- Einschreibeordnung der Uni Dortmund
- AStA Dortmund
- Boykott Uni Dortmund



